Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Die aktuellste Version wurde per 1.1.2002 in Kraft gesetzt.
Die Sicherheit von elektrischen Installationen muss nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüft werden. Mit dem Sicherheitsnachweis wird der gefahrlose Zustand bestätigt. Der Sicherheitsnachweis muss vom Eigentümer bis zum Ablauf der nächsten Kontrollperiode aufbewahrt werden.
Elektroinstallationen müssen in festgelegten Abständen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die Kontrollperioden sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Inhaber einer gültigen Installations- oder Kontrollbewilligung.
Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan erforderlich.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.